Polizeiruf 110
Staffel 30
Immer gibt es für die Kommissare des „Polizeiruf 110“ ein Verbrechen aufzuklären. Ob Beziehungstat, Verzweiflungsakt oder Racheakt – die Motive können unterschiedlicher nicht sein. Dennoch finden die Ermittler fast immer heraus, was sich hinter kleinbürgerlichen Fassaden, hinter Gartenzäunen und in tiefen Wäldern abgespielt hat.
Produktionsjahre
1971 - Unbekannt
Hauptdarsteller
Jürgen Frohriep,
Peter Borgelt,
Wolfgang Winkler
Produzenten
Ilka Förster,
Iris Kiefer,
Susanne Wolfram
Regisseure
Hans-Joachim Hildebrandt,
Helmut Krätzig,
Thomas Jacob
Autoren
Alexander Adolph,
Horst Angermüller,
Rudolf Anders
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Der Mordfall Solms droht die Freundschaft zwischen Schmücke und Schneider zu belasten. Hat Herbert Schmücke zu Beginn der Ermittlungen wirklich nicht gewusst, dass der Tatverdächtige der Sohn seiner Schwester ist? Alle Indizien sprechen gegen den jungen erfolgreichen Sänger: Daniel Cross wurde in seiner Garderobe mit einem blutigen Messer in der Hand neben der Leiche eines Unbekannten überrascht. Doch er bestreitet die Tat und behauptet den Ermordeten nicht gekannt zu haben. Auch sein Manager, Peter Flemming, hält ihn für unschuldig. Der Tote kann als Marc Solms, ein Hallenser Dealer, identifiziert werden. Als die Kommissare herausfinden, dass er auch Daniel Cross mit Rauschgift beliefert hat, scheint der Fall gelöst zu sein. Überraschend wird Daniel Cross jedoch durch seine Mutter entlastet, die sich selbst des Mordes bezichtigt.
Hat sie Solms wirklich getötet oder will sie so nur ihren Sohn schützen? Herbert Schmücke hatte seine Schwester Gabriele zuletzt vor 30 Jahren gesehen. Seit ihrer Flucht in den Westen hatten die Geschwister keinen Kontakt mehr zueinander. Am Tag nach dem Mord stand sie plötzlich in Schmückes Büro und verlangte von ihrem überraschten Bruder, dass er die Unschuld ihres Sohnes beweisen soll. Eigentlich müsste Herbert Schmücke den Mordfall Solms wegen Befangenheit abgeben. Aber genau das kann er nicht. Herbert Schneider versteht seinen Freund und gibt ihm noch einmal 24 Stunden Zeit für die Aufklärung des Falls.